Beitragsordnung 1. Jahresbeitrag: Der Mitgliedsbeitrag zur "René-König-Gesellschaft" e.V." beträgt im Regelfall DM 120,-- pro Jahr. Der Beitrag wird spätestens zum 1. März eines Jahres fällig. 2. Beitragszahlung beim Eintritt in den Verband: Im Eintrittsjahr wird ein Beitrag von zwei Jahresbeiträgen erhoben (DM 240,--). 3. Beitragsermäßigung: Eine Beitragsermäßigung auf 50 % des Regelbeitrags kann auf Beschluß des Vorstands für a) Personen aus devisenschwachen Ländern, b) Personen ohne Festanstellung bzw. mit ungesichertem Festeinkommen, c) wissenschaftlichen Mitarbeitern/Assistenten oder wissenschaftlichen Hilfskräften, d) Studentinnen und Studenten gewährt werden. 4. Fördernde Mitglieder: Der Mindestbeitrag für fördernde Mitglieder beträgt DM 100,-- jährlich." 5. Zahlungsweise: Die Mitglieder werden gebeten, eine Einzugsermächtigung für die Abbuchung der Mitgliedsbeiträge im Lastschriftverfahren zu erteilen. Selbstzahler werden gebeten, die Mitgliedsbeiträge unaufgefordert zu überweisen, um Zahlungserinnerungen, Mahnungen und dergl. zu vermeiden." 6. Beitragsbestätigung: Nach Zahlung der Mitgliedsbeiträge wird eine Beitragsbestätigung verschickt, in der auf die Gemeinnützigkeit der "René-König-Gesellschaft e.V." hingewiesen wird, um die steuerliche Absetzbarkeit dieser Beiträge zu gewährleisten." 7. Spenden: Spenden an die "René-König-Gesellschaft e.V. " sollten deutlich gekennzeichnet sein, besonders wenn sie zusammen mit Mitgliedsbeiträgen überwiesen werden. Es werden Spendenbescheinigungen ausgestellt, die steuerlich absetzbar sind. Köln, den 10. Juni 1994 |